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   BVerwG, 23.02.1983 - 6 A 1.82   

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https://dejure.org/1983,3415
BVerwG, 23.02.1983 - 6 A 1.82 (https://dejure.org/1983,3415)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1983 - 6 A 1.82 (https://dejure.org/1983,3415)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - 6 A 1.82 (https://dejure.org/1983,3415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 46.79

    Umzug - Versetzung - Wahrnehmung der Dienstgeschäfte - Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1983 - 6 A 1.82
    Für ihn kam nach Lage der Dinge nur ein Umzug in sein Eigenheim in Betracht, das vom Dienstort derart weit entfernt liegt, daß er seinen täglichen Dienst von dort aus nicht versehen kann (vgl. dazu BVerwGE 61, 241).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 13.78

    Eigennutzung der Wohnung - Mietentschädigung - Weitervermietung - Versetzung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1983 - 6 A 1.82
    Das Bundesumzugskostengesetz ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Normenkomplex, der Gegenstand und Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten des Wohnungswechsels eines Beamten oder Soldaten konkretisiert (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 94.80

    Umzugskosten - Anlaß der Versetzung - Dienstliche Versetzung - Soldat -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1983 - 6 A 1.82
    Aufwendungen, deren Entstehung durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten oder Soldaten zuzurechnen sind, hat der Dienstherr hingegen nicht auszugleichen; ihre Übernahme kann von dem Beamten oder Soldaten "billigerweise" nicht erwartet werden (Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 94.80 - [Buchholz a.a.O. Nr. 84]).
  • BVerwG, 22.10.2020 - 5 A 2.19

    Erstattungsobergrenze für Maklergebühren und Notwendigkeit der Auslagen einer

    Diese ist darauf gerichtet, die finanziellen Mehraufwendungen des Berechtigten auszugleichen, die diesem infolge eines dienstlich veranlassten Umzugs ins Ausland entstehen (vgl. allgemein zum Zweck der Umzugskostenvergütung etwa BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 13.78 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75 S. 89, vom 23. Februar 1983 - 6 A 1.82 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 97 S. 55 und vom 22. Januar 1985 - 6 C 2.84 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 109 S. 90).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 6 C 2.84

    Räumung einer bundeseigenen oder im Besetzungsrecht des Bundes stehenden Wohnung

    Sie konkretisiert nicht nur die Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten des Wohnungswechsels eines Beamten oder Soldaten, sondern begrenzt sie auch dahin, daß ein Ausgleich der entstandenen Belastungen grundsätzlich nur dann und insoweit geboten ist, als die Aufwendungen auf eine Maßnahme des Dienstherrn oder eine seinem Bereich zuzurechnende Maßnahme zurückgehen, die in dem ihm obliegenden dienstlichen Auftrag getroffen worden ist (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - und vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 A 1.82 - ).
  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80

    Erstattung von Wohnungsvermittlungsgebühren aus Anlass einer Versetzung

    Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach dargelegt hat (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75] m.w.N. und vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 A 1.82 -), ist das Bundesumzugskostengesetz ein Normenkomplex, der Gegenstand und Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten des Wohnungswechsels eines Beamten oder Soldaten konkretisiert.
  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 3.80
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach dargelegt hat (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75] m.w.N. und vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 A 1.82 -), ist das Bundesumzugskostengesetz ein Normenkomplex, der Gegenstand und Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten des Wohnungswechsels eines Beamten oder Soldaten konkretisiert.
  • VG Oldenburg, 24.10.2006 - 6 A 4436/04

    Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn nach § 31 SG

    Das BUKG ist nämlich nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Normenkomplex, der Gegenstand und Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten des Wohnungswechsels eines Beamten oder Soldaten konkretisiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1983 - 6 A 1.82 - ZBR 1983, 187 m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 09.03.2020 - B 5 K 18.195

    Zuweisung einer angemessenen Staatsbedienstetenwohnung wegen Wohnungsmangels

    Aufwendungen, deren Entstehung durch Umstände bedingt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten zuzurechnen sind, hat der Dienstherr hingegen nicht auszugleichen, ihre Übernahme kann von dem Beamten "billigerweise" nicht erwartet werden (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1983 - 6 A 2.80; U.v. 17.12.1980 - 6 C 94.80; U.v. 13.12.1978 - 6 C 13.78; U.v. 23.2.1983 - 6 A 1.82).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1991 - 2 A 12329/90

    Mietentschädigung; Beamte; Tatsächliche Nutzung; Dienstherr

    Aufwendungen, deren Entstehung durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten oder Soldaten zuzurechnen sind, hat der Dienstherr hingegen nicht auszugleichen; ihre Übernahme kann von dem Beamten oder Soldaten "billigerweise" nicht erwartet werden (BVerwG, a.a.O., sowie Urteile vom 17. Dezember 1980 - 6 C 94.80 -, Buchholz 238.90 Nr. 84 und 23. Februar 1983 - 6 A 1.82 -, Buchholz 238.90 Nr. 97).
  • VG Köln, 27.04.2016 - 23 K 5038/14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Erstattung von Kosten für zusätzlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.1983 - 6 A 1.82 -, juris, Rz. 20.
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